Pflege Dominikus

Ambulant betreute Wohngemeinschaft


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Wir sind für Sie da...

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Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen

Auch Menschen und Klienten, die einer ambulanten Pflege bedürfen, sehnen sich danach, in einer möglichst selbstbestimmten und normalen Wohnumgebung außerhalb eines Pflegeheimes zu leben. Hier bieten sich ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen an, um die Vorteile des individuellen Wohnens und der Pflege zu verknüpfen. Die Möglichkeiten des Zusammenlebens in selbstbestimmten Wohnobjekten in Nachbarschaft mit nicht-pflegebedürftigen Menschen bieten viele Vorteile in familiärer Atmosphäre. So ist ein individueller Tagesablauf möglich, während der Klient von ambulanten Pflegedienstleistungen von außen unterstützt wird. Im Bedarfsfall ist der Pflegedienst jederzeit erreichbar.

Für schwer pflegebedürftige Klienten ist solch eine Wohngemeinschaft ebenso geeignet wie für Personen mit Demenzerkrankungen. Liegt eine anerkannte Pflegegrad vor, erhalten die Klienten in der Regel Zuschüsse von der Pflegekasse auf ambulantem Niveau.

Wir haben uns für Sie mit der Thematik der ambulant betreuten Wohngemeinschaften auseinander gesetzt und sehen diese als durchaus zukunftsträchtig an – vor allem für unsere Region.

Gründung einer Wohngemeinschaft

Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Ebenso beraten wir Gemeinden und Städte zur Umsetzung von seniorengerechten Konzepten, bis hin zur Realisierung von Großprojekten.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns an!

Bereits bestehende Wohngemeinschaften

Wir haben bereits drei Wohngemeinschaften initiiert:

  • Ambulant betreute Wohngemeinschaft für Intensivpflege
    Haus Karin in Arzberg, Bergstraße 8
  • Ambulant Betreute Wohngemeinschaft
    Haus Edith in Schirnding, Am Eichig 15
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaft
    Haus Ilse in Hohenberg, Schulstraße 9c
  • Ambulant betreute Wohngemeinschaft
    Wohngemeinschaft Yamakawa Seniorenhaus in Hohenberg, Schulstraße 9d

Grundlagen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft

Hauptmerkmal einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist die Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter. Diese ist dann gesichert, wenn:

  • der Alltag selbständig geregelt und die Interessen der ambulant betreuten Wohngemeinschaft vertreten werden. Dies geschieht durch ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem jede Mieterin und jeder Mieter stimmberechtigt vertreten ist. Für Mieterinnen und Mieter, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig entscheiden können, handeln deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter (Angehörige oder gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer). Die Vermieterin oder der Vermieter kann an diesen Treffen auf Wunsch des Gremiums beratend teilnehmen. Das Gremium agiert ausnahmslos unbeeinflusst von Dritten sowie von außen.
  • die Dienstleistungsanbieter (Pflege, Betreuung, etc.) sowie Art und Umfang deren Leistungen durch die Mieterinnen und Mieter bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter frei wählbar sind. Mietvertrag und Dienstleistungsverträge sind voneinander getrennt und unabhängig, d.h. Kündigungen von Dienstleistungsverträgen sind unabhängig von der Kündigung des Mietvertrages.
  • die Dienstleistungsanbieter (Pflege, Betreuung, etc.) lediglich einen Gaststatus in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften besitzen.

(Vgl. www.ambulant-betreute-wohngemeinschaften.de)

Die zentralen Kennzeichen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft können in Art. 2 Abs. 3 Satz 3 und Art. 22 PfleWoqG nachgelesen werden.