Haus Edith

Ambulant betreute Wohngemeinschaft


Wert und Würde jedes Menschen, sind für uns Maßstab allen Handelns!
Wir sind für Sie da...

24 Std. Hotline

(0800) 115 15 15

Das Haus Edith liegt in ruhiger, idyllischer Lage in 95706 Schirnding, am Eichig 15.

Die großzügige Immobilie bietet, aufgeteilt auf 3 Einzelzimmer und 1 Doppelzimmer, Platz für insgesamt 5 Mieter/innen. Das Haus wurde seniorengerecht, barrierefrei ausgerichtet und die Komfortausstattung lässt keine Wünsche offen. Der großzügig angelegte Garten mit großer Terrasse lädt an sonnigen Tagen zum Wohlfühlen in freier Natur ein. Für Besucher ist diese Wohngemeinschaft leicht durch die optimale Verkehrsanbindung des Ortes zu erreichen.

Durch unser speziell qualifiziertes Personal können Pflegeaufgaben professionell erledigt und eine Pflegeheimeinweisung vermieden werden.

Betreuung rund um die Uhr

Im Haus Edith bieten wir Ihnen in enger Zusammenarbeit mit dem dortigen Angehörigen- und Bewohnergremium eine Betreuung rund um die Uhr!

Service- und Betreuungskräfte unseres Pflegedienstes sind 8 Stunden täglich und zusätzlich 2 ganze Tage in der Woche für Sie vor Ort.

Die restliche Betreuung übernimmt eine durch das Angehörigen- und Bewohnergremium beauftragte externe Betreuungskraft.

Zu den Leistungen der Betreuung gehören ...

  • die pflegerische Versorgung nach SGB XI und SGB V durch einen ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl
  • das Waschen der Wäsche
  • das Putzen der Räumlichkeiten
  • die frische Zubereitung von den täglichen Mahlzeiten
  • das Einkaufen von Lebensmitteln
  • die seniorengerechte tägliche Betreuung der Mieterinnen und Mieter
  • und vieles mehr ...

Kontakt

Bezüglich einer individuellen Beratung und Information über Preise und Abläufe kontaktieren Sie und jederzeit gerne!

Gerne telefonisch unter

09233 - 980 900

Gerne stellen wir für Sie auch den Kontakt zum dortigen Angehörigen- und Bewohnergremium her, damit Sie direkt aus erster Hand Erfahrungswerte und Meinungen einholen können.

Grundlagen

Die zentralen Kennzeichen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft können in Art. 2 Abs. 3 Satz 3 und Art. 22 PfleWoqG oder bei der Koordinationsstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern nachgelesen werden.